§ 1 Geltungsbereich

(1) Die CableCats GmbH - nachfolgend CableCats genannt - erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von CableCats.

(2) Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn CableCats sie schriftlich bestätigt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn CableCats ihnen nicht ausdrücklich nochmals widerspricht.

(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Mitarbeiter oder Beauftragte von CableCats, die über den Inhalt des jeweiligen Auf- bzw. Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich mit CableCats zu vereinbaren.

(4) CableCats ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist CableCats berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.


§ 2 Leistungsumfang

(1) Die Art der Ausführung und der Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem zwischen dem Kunden und CableCats geschlossenen Vertrag.

(2) CableCats behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

(3) Soweit CableCats kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden.

(4) Es gelten für alle Leistungen von CableCats die Preislisten in ihrer aktuellen Fassung. Eine Änderung der Preise bleibt vorbehalten.

(5) Mündlich erteilte Aussagen hinsichtlich der Fertigstellung der Leistung sind rechtlich unwirksam.


§ 3 Angebote und Vertragsschluß

(1) Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

(2) Verträge und sonstige Vereinbarungen zwischen dem Kunden und CableCats werden erst durch schriftliche Bestätigung von CableCats sowie durch Unterzeichnung des Vertrages verbindlich. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen am Telefon, per Telefax, oder andere Datenverarbeitungssysteme.

(3) Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich.

(4) Bei Software von Fremdherstellern werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen, sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers Vertragsbestandteil.


§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Soweit nicht einmalige Leistungen Vertragsgegenstand sind, beginnen alle Vertragsverhältnisse in dem Abrechnungszeitraum, in dem die Leistung erstmals zur Verfügung gestellt wird. Wenn keine Vertragsmindestlaufzeit vereinbart wurde, werden sie auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, kann der jeweilige Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf ohne Angabe von Gründen von beiden Vertragsparteien gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag um eine weitere Laufzeit.

(2) Webhosting-Verträge können vom Kunden zum Monatsende des laufenden Monats gekündigt werden, maßgeblich ist der Eingang der Kündigung vor dem Monatsende. CableCats kann Webhosting-Verträge mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Falls der Kunde nicht spätestens einen Monat nach Vertragsende seine Domains in die Pflege eines anderen Internet-Providers gestellt hat, ist CableCats berechtigt, die Domains freizugeben.

(3) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden an im Rahmen des Vertragsverhältnisses von CableCats bereitgestellter Software, es sei denn, daß der Vertrag ein permanentes Nutzungsrecht oder eine Übertragung des Eigentumsrechts bestimmt. Dies gilt nicht, wenn er den Lizenzbedingungen der Software widerspricht (z.B. GNU Public License). Bei Vertragsende löscht der Kunde alle von Satz 1 betroffenen Programme von seinen Computersystemen. Der Kunde darf die Programme nicht an Dritte weitergeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro. Des weiteren behält sich CableCats Schadensersatzforderungen vor. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber CableCats bestehen über eine Beendigung des Vertrages fort.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

(a) Das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente auf strafrechtsrelevante Aktivitäten des Kunden, insbesondere Volksverhetzung, Diskriminierung anderer aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Religion, sexueller Präferenz oder Weltanschauung.

(b) die Weitergabe oder Veröffentlichung privater E-Mails ohne Einverständnis des Absenders,

(c) der Mißbrauch von Einrichtungen von CableCats zur Versendung von unverlangter Werbung (spamming),

(d) Verstöße gegen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Namensrecht oder Datenschutzrecht,

(e) Zahlungsverzug, der länger als sechs Wochen andauert,

(f) die Fortsetzung sonstiger vertragswidriger Nutzung nach Abmahnung durch CableCats,

(g) eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für den Provider dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen weiter zu erbringen.


§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen für Serverdienstleistungen unter 5 Euro Monatsbetrag sind jährlich im Voraus zu bezahlen, alle anderen monatlich. Rechnungen sind sofort fällig. Sollte sich der Kunde mit seinen fälligen Zahlungen für Serverdienstleistungen in Verzug befinden, darf CableCats bis zum Ausgleich aller Forderungen die Angebote des Kunden für Abrufe Dritter sperren.

(2) Von CableCats gelieferte Waren und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CableCats.

(3) Sämtliche Zahlungen werden entweder im Bankeinzugsverfahren vom angegebenen Konto erhoben oder die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto des Auftragnehmers. Andere Zahlungsbedingungen sind ausgeschlossen.

(4) Nimmt der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teil, so muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag Werktag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto gutgeschrieben sein.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist CableCats berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes zu berechnen, es sei denn, CableCats weist einen höheren Schaden nach.

(4) Bei Dienst- und Werkleistungen hat CableCats das Recht, monatliche Abschlagszahlungen zum Stand der erbrachten Leistungen zu fordern sowie bis zu 50% des vereinbarten Entgelts als Kostenvorschuß anzufordern.


§ 6 Leistungsverzögerung und Rückvergütung

(1) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die CableCats die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat CableCats auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen CableCats, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(2) Eine Rückvergütung von Entgelten bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von CableCats liegenden Störung erfolgt nicht. Ausfallzeiten werden nur dann erstattet, wenn CableCats oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als zwei Werktage erstreckt.


§ 7 Gewährleistung

(1) CableCats gewährleistet, daß von CableCats entwickelte Software und Designs den vertraglich vereinbarten und durch den Stand der Technik zum Lieferzeitpunkt vorgegebenen Anforderungen entsprechen.

(2) Mängel in den von CableCats gelieferten Produkten berechtigen den Kunden zunächst noch nicht zur Wandlung oder Minderung. CableCats hat das Recht auf Nachbesserung aller Gewährleistungsmängel bzw. das Recht, Ersatz zu liefern. CableCats ist bei Nachbesserungen berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche vorzunehmen. Bei Ersatzlieferung steht CableCats das Recht auf zwei Ersatzlieferungen zu.

(3) Erst bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung des Kaufpreises oder Wandlung des Vertrages verlangen.

(4) Die Gewährleistungsverpflichtungen von CableCats bestehen nicht für solche Fehler, die durch fehlerhafte Bedienung, Installation, Behandlung, Verwendung oder Einbau des Vertragsgegenstandes seitens des Kunden oder Dritter verursacht worden sind.

(5) Erwirbt der Kunde ein Produkt, welches aus mehreren Komponenten besteht, die jedoch nicht wesentliche Bestandteile im Sinne § 93 BGB sind, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, daß sich die Gewährleistung immer nur auf die einzelne Komponente bezieht und nicht auf das gesamte System. Dies gilt auch, wenn durch das einzelne, mangelhafte Teil, das System in seiner Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt wird.

(6) CableCats gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflußbereich von CableCats liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

(7) Der Kunde muß im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Soweit Daten an CableCats - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her, wobei Daten, die auf den Webservern von CableCats abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Die Server von CableCats werden regelmäßig sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von CableCats übertragen.

(8) Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel und wegen mangelnder Verfügbarkeit sind ausgeschlossen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis anzeigt.


§ 8 Datenschutz

(1) CableCats speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.

(2) CableCats wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

(3) CableCats weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, daß CableCats das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Der Kunde erteilt seine Einwilligung in die Veröffentlichung und Weitergabe der vollständigen Registrierungsdaten im Abfrageservice von DENIC im Internet, um jedermann die Abfrage der zu einer Domain gehörenden Registrierungsdaten zu ermöglichen.


§ 9 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche, unabhängig davon ob sie aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß, Gewährleistungsrecht oder unerlaubter Handlung hergeleitet werden, sind gegenüber CableCats und von CableCats beauftragten Dritten, die als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe tätig werden, ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) CableCats leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bis zur Höhe der Vertragsvergütung, bzw. bei regelmäßigen Leistungen bis zur Höhe der Vergütung für ein Jahr, es sei denn, CableCats fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(3) Der Kunde wird auf die Möglichkeit des Datenverlustes durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer regelmäßigen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn er die Sicherung unterläßt. CableCats haftet nicht für Datenverluste.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, CableCats im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von ihm oder seinen eigenen Vertragspartnern angebotenen, produzierten oder publizierten Inhalten oder Produkten, beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Der Kunde ist für alle von ihm produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Verbreitung von Inhalten über von CableCats bereitgestellte oder gewartete Server. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch CableCats findet nicht statt. CableCats haftet weder für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen, noch dafür. daß die Informationen frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde versichert, die ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten und Informationen (insbesondere Domain-Namen) zu besitzen und daß durch diesen Vertrag Urheber-, Leistungsrechte und Rechte Dritter nicht verletzt werden.

(5) Die Klärung sämtlicher patentrechtlicher und markenrechtlicher Fragen bezüglich der Spezifikation oder des Pflichtenhefts bei Entwicklungs- und Designaufträgen obliegen dem Kunden. CableCats haftet nicht für Patent- oder Markenverletzungen, die sich aus der vom Kunden vorgegebenen Spezifikation oder dem Pflichtenheft des Auftrages ergeben.

(6) CableCats haftet generell nur bis zu einer Haftungssumme von 5 Millionen Euro.


§ 10 Schlußbestimmungen

(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland.

(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung.

(3) Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien ersetzen unwirksame Bestimmungen durch solche Bestimmungen, die dem ursprünglich Gewollten und dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.


Berlin, den 16. November 2000

 



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